Überzahlte Stromkosten können von Gewerbekunden juristisch zurückgefordert werden – rückwirkend bis zu 3 Jahre. EWPlus erklärt, wann ein Rückforderungsanspruch besteht, wie die Durchsetzung funktioniert und was die häufigsten Fehlerquellen sind.
Ein Rückforderungsanspruch entsteht immer dann, wenn ein Gewerbekunde auf Basis einer rechtlich unwirksamen Grundlage zu viel für Strom gezahlt hat. Die häufigsten Grundlagen:
Wenn der Energieversorger die Strompreise auf Basis einer Klausel erhöht hat, die nach § 24 EnWG oder § 307 BGB unwirksam ist, sind alle darauf basierenden Preiserhöhungen ebenfalls unwirksam. Der zu viel gezahlte Betrag (Differenz zwischen altem und erhöhtem Preis, über den gesamten Zeitraum) kann zurückgefordert werden. Preisanpassungsklausel unwirksam – was tun? →
Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) verpflichtete Versorger, für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs den Referenzpreis von 13 ct/kWh anzuwenden. Wurde die Entlastung zu niedrig berechnet, besteht ein Nachzahlungsanspruch gegen den Versorger. Strompreisbremse Fehler erkennen →
Werden Netzentgelte für eine falsche Lastprofilkategorie berechnet oder Messkosten doppelt in Rechnung gestellt, entsteht ebenfalls ein Rückforderungsanspruch – in diesem Fall gegen den Netzbetreiber, nicht gegen den Energieversorger.
| Jahr | Verjährung | Status |
|---|---|---|
| 2022 | 31.12.2025 | Dringend |
| 2023 | 31.12.2026 | Handeln |
| 2024 | 31.12.2027 | Zeit |
Quelle: § 195, § 199 BGB
Der Prozess der Rückforderung ist klar strukturiert und erfordert juristische Fachkenntnis. EWPlus übernimmt jeden Schritt:
EWPlus analysiert den Energievertrag und die Abrechnungen auf rechtliche Fehler – Klauseln, Preisbremsen, Netzentgelte, Messung.
Der Rückforderungsbetrag wird auf den Cent genau berechnet – für jede unwirksame Preiserhöhung, jeden Abrechnungsfehler, jeden Zeitraum.
EWPlus erstellt das rechtssichere Widerspruchsschreiben und übermittelt es an den Versorger. Gleichzeitig wird die Hemmung der Verjährung eingeleitet.
EWPlus kommuniziert mit dem Versorger bis zur vollständigen Rückerstattung. In den meisten Fällen erkennen Versorger berechtigte Ansprüche ohne Gerichtsverfahren an.
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