Ratgeber · Energierecht Gewerbe

Energiepreisbremse & Gaspreisbremse 2022/23 – Wurden die Entlastungen korrekt abgerechnet?

Die staatlichen Energie- und Gaspreisbremsen 2022 und 2023 sollten Unternehmen vor extremen Energiekosten schützen. Viele Versorger haben die Entlastungen jedoch fehlerhaft angewendet – zu niedrig, falsch berechnet oder gar nicht ausgewiesen.

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Die Bundesregierung hat für 2022 und 2023 Strom- und Gaspreisbremsen eingeführt. Für Gewerbekunden gelten dabei spezifische Referenzpreise und Entlastungsmengen. Werden diese nicht korrekt auf der Rechnung ausgewiesen, zahlen Unternehmen mehr als sie müssten.

Die häufigsten Fehler bei der Energiepreisbremse

Referenzverbrauch falsch ermittelt
Referenzpreis falsch angewendet
Gutschrift zu niedrig ausgewiesen
CO2-Abzug (3%) nicht berücksichtigt
Strafabzug bei Heizkosten fehlt
Gutschrift fehlt vollständig

Ist die Entlastung falsch berechnet, besteht ein Nachzahlungsanspruch gegen den Versorger. EWPlus berechnet die korrekte Entlastung und fordert die Differenz zurück.

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VerjährungAnsprüche aus 2022 verjähren am 31.12.2025. Jetzt prüfen lassen vermeidet den Verlust berechtigter Ansprüche.
FAQ

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob die Energiepreisbremse falsch abgerechnet wurde?
Prüfen Sie Ihre Rechnung 2022/23 auf eine explizite Gutschriftposition. Fehlt diese oder ist sie sehr niedrig, könnte ein Fehler vorliegen. EWPlus prüft dies kostenlos.
Was ist der Referenzpreis bei der Strompreisbremse für Gewerbe?
Für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt ein Referenzpreis von 13 ct/kWh (netto). Die Differenz zum tatsächlichen Preis hätte als Gutschrift erscheinen müssen.
Gilt die Energiepreisbremse auch für kleine Gewerbekunden?
Ja. Die Strom- und Gaspreisbremse galt für alle Gewerbekunden – unabhängig von Größe und Verbrauch.
Was kostet die Prüfung?
Kostenlose Ersteinschätzung, erfolgsbasiert.
Weiterführende Informationen
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