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Fehlerhafte Energieabrechnungen im Gewerbe sind kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem. Nach Auswertung von EWPlus weisen 60–70 % der geprüften gewerblichen Energieverträge Auffälligkeiten oder konkrete Fehler auf. Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich: Während Privathaushalte von durchschnittlich niedrigeren Energiekosten betroffen sind, zahlen Gewerbekunden deutlich höhere Beträge.

Aktuelle Zahlen 2025 im Überblick
| Kennzahl | Wert 2025 |
|---|---|
| Fehlerquote gewerbliche Energieverträge | 60–70% |
| Durchschnittliche Rückforderung (EWPlus-Fälle) | 3.000 – 12.000 € |
| Rückwirkender Prüfzeitraum | bis 3 Jahre |
| Häufigste Fehlerart | Unwirksame Preisanpassungsklausel |
| Zweit-häufigste Fehlerart | Falsch abgerechnete Energiepreisbremse 2022/23 |
Die 7 häufigsten Fehlertypen bei gewerblichen Energieabrechnungen
1. Unwirksame Preisanpassungsklausel (sehr häufig)
Die häufigste Fehlerart. Viele Klauseln in gewerblichen Energieverträgen erfüllen nicht die Anforderungen des §24 EnWG und der BGH-Rechtsprechung: keine nachvollziehbaren Kostenfaktoren, keine Symmetrie (nur Erhöhungen, keine Senkungen), kein Sonderkündigungsrecht. Folge: Alle darauf basierenden Preiserhöhungen sind unwirksam und rückforderbar.
2. Falsch abgerechnete Energiepreisbremse 2022/23 (häufig)
Die Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung wurde von vielen Versorgern fehlerhaft angewendet. Entweder wurde ein falscher Referenzverbrauch zugrunde gelegt, der Referenzpreis falsch angewendet oder die Gutschrift gar nicht oder zu niedrig ausgewiesen. Betroffene Unternehmen haben Anspruch auf Nachzahlung der Differenz.
3. Intransparente Netzentgelte und Messkosten (häufig)
Netzentgelte, Messstellenbetrieb und verschiedene Umlagen machen oft 40–60 % der Energierechnung aus. Fehler entstehen durch falsche Netzentgelt-Zonen, veraltete Entgelte oder doppelt berechnete Messkosten.
4. Nicht vereinbarte Kostenarten (gelegentlich)
Einige Kostenarten dürfen nur auf Gewerbekunden umgelegt werden, wenn sie explizit im Energievertrag vereinbart wurden. Werden nicht vereinbarte Positionen abgerechnet, sind diese nicht umlagefähig.
5. Fehlerhafte Kappungsgrenzen (gelegentlich)
Für bestimmte Kostenpositionen (z.B. Instandhaltung, Verwaltung) müssen im Vertrag Obergrenzen festgelegt sein. Fehlen diese Kappungsgrenzen, können diese Kosten nicht auf den Kunden umgelegt werden.
6. Falsche Verteilerschlüssel (gelegentlich)
Der Verteilerschlüssel legt fest, wie Kosten auf verschiedene Abnehmer aufgeteilt werden. Wird ein falscher Schlüssel angewendet oder weicht er vom Vertrag ab, entstehen Überzahlungen.
7. Fehlende oder unwirksame Widerspruchsfristen (sehr häufig)
Viele Energieverträge enthalten Fristen, nach denen Widersprüche ausgeschlossen sein sollen. Diese Klauseln sind häufig unwirksam – was bedeutet, dass die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt.

Typische Positionen in gewerblichen Energieabrechnungen
Eine gewerbliche Energieabrechnung enthält typischerweise diese Positionen – alle können Fehler enthalten:
- Arbeitspreis Strom / Gas (kWh-Preis)
- Grundpreis / Leistungspreis
- Netzentgelte (Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb)
- EEG-Umlage, KWKG-Umlage, §19-Umlage
- Stromsteuer / Energiesteuer
- Konzessionsabgabe
- Energiepreisbremse-Gutschrift (2022/23)
Widerspruchsfristen bei gewerblichen Energieabrechnungen
Viele Energieverträge enthalten Klauseln, die besagen, dass Einwendungen nur innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden können. Solche Fristen sind aber häufig unwirksam, weil sie:
- nicht klar und verständlich formuliert sind
- den Kunden nicht auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen
- zu kurz bemessen sind (unter 3 Monaten)
Ist die Klausel unwirksam, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren (§195 BGB).
Warum Unternehmen ihre Energieabrechnung prüfen lassen sollten
Gewerbliche Energieabrechnungen sind komplex – und ohne juristische Fachkenntnis kaum vollständig zu überprüfen. Gleichzeitig sind die finanziellen Auswirkungen von Fehlern erheblich. EWPlus bietet eine vollständig kostenfreie Erstprüfung an und arbeitet ausschließlich erfolgsbasiert.