Rückforderung überzahlter Energiekosten – Praxisbeispiele

Diese anonymisierten Referenzfälle zeigen, wie EWPlus fehlerhafte Strom- und Gasabrechnungen juristisch geprüft und überzahlte Energiekosten für Gewerbe- und Industrieunternehmen erfolgreich zurückgefordert hat.

Alle dargestellten Fälle basieren auf realen Mandaten. Unternehmensnamen, Standorte und persönliche Daten wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Höhe der Rückerstattung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und kann nicht garantiert werden.

Realisierte Rückforderungen überzahlter Energiekosten

In diesen Fällen hat EWPlus für Gewerbe- und Industrieunternehmen fehlerhafte Energieabrechnungen identifiziert und überzahlte Strom- und Gaskosten erfolgreich gegenüber den Energieversorgern zurückgefordert – deutschlandweit, branchenübergreifend, erfolgsbasiert.

Handwerk · NRW
€ 4.300
Rückerstattung
Metallbaubetrieb, 12 Mitarbeiter
EnergieartStrom
Prüfzeitraum36 Monate
VertragsartSondervertrag
Festgestellte Schwachstellen
Überhöhter Arbeitspreis durch intransparente Indexierungsformel. Der Betrieb hatte den Vertrag seit Jahren nicht geprüft.
Folgeersparnis ca. € 980 / Jahr
Hotellerie · Sachsen
€ 6.100
Rückerstattung
Boutique-Hotel, 28 Zimmer
EnergieartStrom & Gas
Prüfzeitraum30 Monate
VertragsartGrundversorgung
Festgestellte Schwachstellen
Preiserhöhung im Gasvertrag ohne rechtskonforme Mitteilung. Stromvertrag mit unwirksamer Anpassungsklausel – der Betreiber war nie gewechselt.
Folgeersparnis ca. € 1.600 / Jahr
Einzelhandel · Hessen
€ 2.750
Rückerstattung
Fachgeschäft für Haushaltswaren, 1 Standort
EnergieartStrom
Prüfzeitraum24 Monate
VertragsartAutomatisch verlängerter Vertrag
Festgestellte Schwachstellen
Zweimalige Preiserhöhung ohne rechtlich wirksame Ankündigung. Der Vertrag war nach Erstlaufzeit stillschweigend zu verschlechterten Konditionen weitergelaufen.
Folgeersparnis ca. € 720 / Jahr
Pflege · Brandenburg
€ 5.400
Rückerstattung
Ambulanter Pflegedienst, 3 Fahrzeugstandorte
EnergieartStrom
Prüfzeitraum36 Monate
VertragsartSondervertrag je Standort
Festgestellte Schwachstellen
Alle drei Standorte hatten separate Verträge mit identischen fehlerhaften Klauseln. Preisbestandteile waren nicht transparent ausgewiesen.
Folgeersparnis ca. € 1.350 / Jahr
Handwerk · Baden-Württemberg
€ 3.200
Rückerstattung
Traditionsbäckerei mit Café, Familienbetrieb
EnergieartStrom & Gas
Prüfzeitraum28 Monate
VertragsartGrundversorgung
Festgestellte Schwachstellen
Gaspreisbremse (2022/23) wurde nicht korrekt gutgeschrieben. Zudem enthielt der Stromvertrag eine Klausel, die einer gerichtlichen Prüfung nicht standgehalten hätte.
Folgeersparnis ca. € 840 / Jahr
Logistik · Niedersachsen
€ 1.900
Rückerstattung
Spediteur, kleines Lager mit Büro
EnergieartStrom
Prüfzeitraum18 Monate
VertragsartSondervertrag
Festgestellte Schwachstellen
Fehlerhafte Abrechnung der Netzentgelte über mehrere Abrechnungsperioden. Kleiner Fall – aber das Ergebnis war für den Betrieb spürbar.
Folgeersparnis ca. € 580 / Jahr
1.000+
Geprüfte Fälle
deutschlandweit
60–70%
Fälle mit nachweisbaren
Rückforderungsansprüchen
36 Mo.
Rückwirkende Prüfung
möglich
€ 0
Kosten für
Ihr Unternehmen

So läuft Ihre Prüfung ab

Schritt 1

Kostenfreie Analyse

Einreichung Ihrer Abrechnungsunterlagen. Wir liefern eine fundierte Ersteinschätzung – unverbindlich und ohne Kosten.

Schritt 2

Juristische Prüfung

Vollständige Analyse von Vertragsklauseln, Preisbestandteilen und Abrechnungsgrundlagen durch unser Expertenteam.

Schritt 3

Rückforderung

Wir setzen berechtigte Ansprüche gegenüber dem Energieversorger durch und übernehmen die gesamte Kommunikation.

Schritt 4

Vertragsoptimierung

Optional: Nach der Rückforderung unterstützen wir Sie bei der Optimierung zukünftiger Energiekonditionen.

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Reale Prüffälle · Anonymisiert

Aus der EWPlus-Praxis: Acht reale Fälle – acht Rückerstattungen

Die folgenden Fälle basieren auf realen Prüfungen, die EWPlus für Gewerbekunden durchgeführt hat. Namen und Orte wurden anonymisiert. Alle Rückforderungsansprüche wurden schriftlich anerkannt.

🍽️ Fall 1 · Restaurant · Oldenburg

Vier unwirksame Preiserhöhungen auf Basis einer unwirksamen Klausel

Ein Restaurantbetrieb in der Oldenburger Innenstadt hatte seit 2019 einen kombinierten Strom- und Gasvertrag bei einem Regionalversorger. Zwischen Januar 2021 und Dezember 2023 wurden die Preise viermal erhöht. Die Erhöhungsschreiben enthielten jeweils Verweise auf eine Preisanpassungsklausel im Vertrag.

Bei der Prüfung durch EWPlus stellte sich heraus: Die Klausel enthielt keine konkreten Kostenfaktoren für Preisänderungen und kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen – damit war sie nach § 307 BGB und aktueller BGH-Rechtsprechung unwirksam.

EWPlus berechnete den Rückforderungsanspruch für alle vier Preiserhöhungen über den gesamten Prüfzeitraum von 36 Monaten und legte formell Widerspruch ein. Der Versorger anerkannte die Rückforderung vollständig.

Prüf-Übersicht
BrancheRestaurant
StandortTeltow
FehlerartUnwirksame Preisanpassungsklausel
Preiserhöhungen4 × (2021–2023)
VertragsartStrom + Gas kombiniert
Prüfzeitraum36 Monate
Bearbeitungszeit11 Wochen
Rückforderung4.830 €
🏨 Fall 2 · Hotel · Wilhelmshaven

Gaspreisbremse 2022/23 um 2.870 € zu niedrig angesetzt

Ein Hotelbetrieb mit 80 Zimmern in Wilhelmshaven bezog Gas für Heizung, Warmwasser und Küche. Für das Jahr 2023 hätte gemäß dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) eine Entlastung für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs (2021) zum Referenzpreis von 7,0 ct/kWh (netto) gewährt werden müssen.

EWPlus stellte fest: Der Versorger hatte den Referenzverbrauch auf Basis des Verbrauchs 2022 (Coronajahr mit reduziertem Betrieb) berechnet – statt auf Basis 2021. Dadurch war die Gutschrift erheblich zu niedrig.

Nach Widerspruch durch EWPlus korrigierte der Versorger die Berechnung und erstattete die Differenz. Mehr zur Energieprüfung in Wilhelmshaven →

Prüf-Übersicht
BrancheHotel (80 Zimmer)
StandortWilhelmshaven
FehlerartGaspreisbremse falsch berechnet
GesetzEWPBG 2022/23
ProblemFalsches Referenzjahr
Bearbeitungszeit8 Wochen
Rückforderung2.870 €
🥐 Fall 3 · Bäckerei · Bremen

Leistungspreis falsch berechnet – Stromkosten um 3.240 € zu hoch

Eine Bäckereibetrieb mit Produktionsstätte in Bremen-Hemelingen bezog Strom über einen gewerblichen Sondervertrag mit Leistungspreiskomponente. Der Leistungspreis wird anhand der monatlichen Lastspitze (höchste gemessene Viertelstundenleistung) berechnet.

Bei der EWPlus-Prüfung wurde festgestellt: Der Versorger hatte in mehreren Monaten fehlerhaft gemessene Lastspitzen als Abrechnungsgrundlage verwendet – obwohl technische Messungenauigkeiten des Zählers dokumentiert waren. Dadurch wurden Leistungspreise für Lastspitzen berechnet, die tatsächlich nicht aufgetreten waren.

EWPlus forderte Netzbetreiber-Protokolle an, wies die Messungenauigkeiten nach und erstattete die zu viel berechneten Leistungspreise zurück. Mehr zur Energieprüfung in Bremen →

Prüf-Übersicht
BrancheBäckerei (Produktion)
StandortBremen-Hemelingen
FehlerartLeistungspreis Messungsfehler
VertragsartSondervertrag mit Leistungspreis
Prüfzeitraum24 Monate
Bearbeitungszeit14 Wochen
Rückforderung3.240 €
🚛 Fall 4 · Logistik · Osnabrück

Preiserhöhungen an drei Standorten auf Basis unwirksamer Klausel – 7.180 € zurückgefordert

Ein Logistikunternehmen mit drei Standorten in der Region Osnabrück bezog Strom über einen Rahmenvertrag mit demselben Versorger. Der Versorger hatte die Preise an allen drei Standorten synchron erhöht und dabei auf eine Preisanpassungsklausel verwiesen, die in allen drei Verträgen identisch formuliert war.

EWPlus prüfte alle drei Verträge und stellte fest: Die identische Klausel war – mangels Transparenz und Symmetrie – bei allen drei Verträgen unwirksam. EWPlus legte für alle drei Standorte gleichzeitig Widerspruch ein.

Der Versorger anerkannte alle drei Rückforderungen. EWPlus koordinierte die Abwicklung und erstattete den Gesamtbetrag innerhalb von 13 Wochen. Mehr zur Energieprüfung in Osnabrück →

Prüf-Übersicht
BrancheLogistik (3 Standorte)
StandortOsnabrück (Region)
FehlerartUnwirksame Preisanpassungsklausel
Verträge geprüft3 Rahmenverträge
Prüfzeitraum36 Monate
Bearbeitungszeit13 Wochen
Rückforderung gesamt7.180 €
🏥 Fall 5 · Pflegeeinrichtung · Niedersachsen

Strompreisbremse 2023 um 1.920 € zu niedrig gewährt

Eine Pflegeeinrichtung mit 60 Pflegeplätzen in Niedersachsen hatte einen gewerblichen Stromvertrag mit einem überregionalen Versorger. Für das Jahr 2023 gewährte der Versorger eine Entlastung gemäß dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG).

EWPlus stellte bei der Prüfung fest: Der Versorger hatte den Referenzpreis von 13 ct/kWh (netto) zwar korrekt angewendet, aber den Entlastungsbetrag auf Basis eines zu niedrig angesetzten Referenzverbrauchs berechnet. Zusätzlich fehlte der seit 2023 vorgeschriebene CO2-Abzug von 3 Prozent der anteiligen Heizkosten.

EWPlus legte Widerspruch ein und forderte die korrekte Berechnung der Entlastung. Der Versorger korrigierte beide Fehler und erstattete die Differenz.

Prüf-Übersicht
BranchePflegeeinrichtung (60 Plätze)
RegionNiedersachsen
FehlerartenPreisbremse + CO2-Abzug
GesetzStromPBG 2022/23
Bearbeitungszeit7 Wochen
Rückforderung1.920 €
🔧 Fall 6 · Handwerk · Delmenhorst

Unwirksame Widerspruchsklausel – 2.610 € trotz abgelaufener Vertragsfrist zurückgefordert

Ein Sanitär- und Heizungsbetrieb in Delmenhorst hatte laut Vertrag eine Widerspruchsfrist von 6 Wochen nach Rechnungserhalt. Nach dieser Frist wähnte sich der Betriebsinhaber der Meinung, keine Ansprüche mehr geltend machen zu können.

EWPlus analysierte die Klausel: Sie war nach § 308 Nr. 5 BGB unwirksam, weil der Betriebsinhaber bei Rechnungserhalt nicht ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen worden war. Damit galt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren – und EWPlus konnte noch rückwirkend Widerspruch einlegen.

Grundlage: drei Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022, alle auf Basis einer ebenfalls unwirksamen Preisanpassungsklausel. Energieprüfung in Delmenhorst →

Prüf-Übersicht
BrancheHandwerk (SHK)
StandortDelmenhorst
FehlerartenPAK + Widerspruchsklausel
BesonderheitFrist scheinbar abgelaufen
Bearbeitungszeit9 Wochen
Rückforderung2.610 €

EWPlus-Prüfergebnisse in der Übersicht

Auf Basis aller geprüften gewerblichen Energieverträge

60–70%
Fehlerquote bei geprüften Verträgen
36 Mo.
Maximaler rückwirkender Prüfzeitraum
7–14 Wo.
Typische Bearbeitungszeit bis Rückerstattung
€0
Kosten bei der Erstprüfung
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Kein Ergebnis = keine Kosten · Erfolgsbasiert · 48 h Rückmeldung