Ratgeber · Energierecht Gewerbe

Energieabrechnung Gewerbe prüfen lassen –
Fehler erkennen & Geld zurückfordern

Letzte Aktualisierung: Mai 2025
⏱ 12 Min. Lesezeit

Gewerbliche Strom- und Gasabrechnungen sind in vielen Fällen fehlerhaft – und die Folge sind überhöhte Kosten, die Unternehmen meist stillschweigend bezahlen. Unwirksame Preisanpassungsklauseln, falsch abgerechnete Energiepreisbremsen und intransparente Netzentgelte kosten betroffene Betriebe jährlich Tausende Euro.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fehler bei gewerblichen Energieabrechnungen besonders häufig vorkommen, wie Sie Rückforderungsansprüche geltend machen – und wie EWPlus kostenlos für Sie prüft.

Wie häufig sind gewerbliche Energieabrechnungen fehlerhaft?

Laut Auswertungen von EWPlus weisen 60–70 % der geprüften gewerblichen Energieverträge Auffälligkeiten oder konkrete Fehler auf. Das ist keine Seltenheit – sondern die Regel.

Warum ist das so? Gewerbliche Energieverträge sind deutlich komplexer als private Verträge. Sie enthalten zahlreiche Preisbestandteile (Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelte, Messkosten, Umlagen), verschiedene Indexierungsklauseln und individuelle Vertragsbedingungen. Versorger wenden diese nicht immer korrekt an – und ohne juristische Prüfung fällt es Unternehmen kaum auf.

EWPlus-Praxiszahl In 60–70 % der von EWPlus geprüften Fälle konnten Rückforderungsansprüche identifiziert werden. Der Prüfzeitraum umfasst bis zu 3 Jahre rückwirkend.
EWPlus Prüfbericht mit Rückerstattungspotenzial 12.612 Euro – Fehler in Energieabrechnung
Beispiel eines EWPlus-Prüfberichts: Mehrere Positionen wurden als fehlerhaft identifiziert – mit einer potenziellen Ersparnis von 12.612,09 €.

Die häufigsten Fehlertypen bei Energieabrechnungen im Gewerbe

Die folgende Übersicht zeigt, welche Fehler EWPlus bei der Prüfung gewerblicher Energieverträge am häufigsten feststellt:

Fehlertyp Häufigkeit Rückforderbar?
Unwirksame Preisanpassungsklausel (§24 EnWG) Sehr häufig Ja – oft 5-stellig
Falsch abgerechnete Energiepreisbremse 2022/23 Häufig Ja – Nachzahlung möglich
Intransparente Netzentgelte und Messkosten Häufig Prüfbedarf
Fehlerhafte Grundpreisberechnung Gelegentlich Prüfbedarf
Unwirksame Widerspruchsfrist im Vertrag Sehr häufig Verlängert Frist auf 3 Jahre
Arbeitspreis korrekt abgerechnet Korrekt
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Problemfeld 1: Unwirksame Preisanpassungsklauseln

Die häufigste und folgenreichste Fehlerart bei gewerblichen Energieabrechnungen sind unwirksame Preisanpassungsklauseln. Viele Energieversorger haben in den Jahren 2021 bis 2023 ihre Strom- und Gaspreise mehrfach erhöht – und sich dabei auf Klauseln im Vertrag berufen, die nach aktueller Rechtsprechung unwirksam sind.

Was ist eine Preisanpassungsklausel?

Eine Preisanpassungsklausel regelt, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang der Versorger den Energiepreis einseitig erhöhen darf. Nach §24 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche Klauseln nur wirksam, wenn sie:

Wichtig Ist eine Preisanpassungsklausel unwirksam, sind alle auf ihr basierenden Preiserhöhungen ebenfalls unwirksam. Das bedeutet: Der Versorger hat zu viel berechnet – und der zu viel gezahlte Betrag kann zurückgefordert werden.

Wie hoch sind die Rückforderungsbeträge?

Das hängt vom Energieverbrauch, der Anzahl der Preisanpassungen und dem Prüfzeitraum ab. In der Praxis sehen wir bei energieintensiven Gewerbekunden – etwa Gastronomie, Hotellerie oder Produktion – Rückforderungsbeträge von 3.000 bis über 12.000 Euro über 36 Monate.

„Die in Ihrem Vertrag verwendete Preisanpassungsklausel ist nach aktueller Rechtsprechung unwirksam. Der Versorger hat in den Jahren 2021–2023 insgesamt 4 Preisanpassungen vorgenommen, die auf dieser unwirksamen Klausel basieren." — Aus einem EWPlus-Prüfbericht, Gastronomie-Betrieb Bayern

Problemfeld 2: Energiepreisbremse 2022/23 – häufig falsch abgerechnet

Die Bundesregierung hatte für 2022 und 2023 Preisbremsen für Strom und Gas eingeführt, um Verbraucher und Unternehmen vor extremen Energiekosten zu schützen. Viele Versorger haben diese Preisbremsen jedoch fehlerhaft oder zu niedrig angewendet.

Was sind Strom- und Gaspreisbremse?

Praxisbeispiel aus EWPlus-Prüfbericht Ein Gastronomiebetrieb mit einem Jahresverbrauch von 200.000 kWh Gas erhielt 2022 und 2023 Gutschriften, die deutlich unter dem gesetzlichen Anspruch lagen. Differenz: 2.337,10 € – rückforderbar.

Warum wurden die Preisbremsen falsch abgerechnet?

Die Ursachen sind vielfältig: falsch ermittelter Referenzverbrauch, falsche Anwendung des Referenzpreises, fehlende oder zu niedrige Gutschriften. Da die Gesetzeslage komplex war und sich mehrfach geändert hat, sind Fehler bei vielen Versorgern passiert – und wurden meist nicht korrigiert.

EWPlus Rückerstattungsnachweis – Aufschlüsselung der Rückerstattung 3.858,74 Euro
EWPlus-Rückerstattungsnachweis: Die Aufschlüsselung zeigt, wie sich der Rückforderungsanspruch aus verschiedenen Fehlertypen zusammensetzt.

Problemfeld 3: Netzentgelte, Messkosten und Umlagen

Netzentgelte, Messstellenbetrieb und verschiedene Umlagen (EEG, KWKG, §19 StromNEV) machen einen erheblichen Anteil der gewerblichen Energierechnung aus – und sind ohne Fachkenntnis kaum zu überprüfen.

Was kann fehlerhaft sein?

Hinweis Netzentgelte werden von den Netzbetreibern festgelegt und ändern sich jährlich. Versorger rechnen nicht immer die aktuell gültigen Entgelte ab. Eine Prüfung der letzten 3 Jahre lohnt sich besonders.

Problemfeld 4: Unwirksame Widerspruchsfristen

Viele gewerbliche Energieverträge enthalten Klauseln, die besagen, dass Einwendungen gegen eine Abrechnung nur innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 4 Wochen oder 3 Monate) erhoben werden können. Ist diese Frist abgelaufen, erlöschen demnach alle Ansprüche.

Sind diese Klauseln wirksam?

Häufig nicht. Eine solche formularvertragliche Widerspruchsklausel ist nach §308 Nr. 5 BGB unwirksam, wenn:

Ist die Klausel unwirksam, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß §195 BGB. Das bedeutet: Auch wenn Ihre vertraglich vereinbarte Widerspruchsfrist längst abgelaufen ist, können Sie möglicherweise noch Widerspruch einlegen.

Für Sie relevant EWPlus prüft im Rahmen jeder Analyse zunächst, ob die Widerspruchsklausel in Ihrem Vertrag wirksam ist. In vielen Fällen ist sie es nicht – und Sie haben deutlich mehr Zeit, als Sie denken.

Geld zurückfordern – so funktioniert es

Der Weg von der fehlerhaften Abrechnung zur Rückerstattung ist klarer, als die meisten Unternehmen glauben. EWPlus begleitet Sie durch alle Schritte.

1

Abrechnung einreichen

Laden Sie Ihre Strom- oder Gasabrechnung der letzten 1–3 Jahre hoch – per PDF, Foto oder Scan. Auch mehrere Jahre und Standorte möglich.

2

Juristische Prüfung durch EWPlus

Unsere Experten prüfen alle Klauseln, Preisbestandteile und Abrechnungsgrundlagen nach aktuellem Energierecht und Rechtsprechung.

3

Prüfbericht und Widerspruchsschreiben

Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht mit konkreten Rückforderungsbeträgen sowie ein fertiges Widerspruchsschreiben.

4

EWPlus übernimmt die Durchsetzung

Wir kommunizieren mit Ihrem Versorger – bis zur Rückerstattung. Reagiert der Versorger nicht, übernehmen wir auch das außergerichtliche Mahnverfahren.

EWPlus Prüfbericht Stack – mehrseitiger Bericht mit detaillierter Fehleranalyse
EWPlus-Prüfberichte sind 20–30 Seiten umfangreich und zeigen alle Positionen transparent auf.

Verjährung: Jetzt handeln, bevor Ansprüche erlöschen

Rückforderungsansprüche gegen Energieversorger verjähren nach 3 Jahren gemäß §195 BGB, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Das bedeutet konkret:

Achtung: Frist läuft ab Ansprüche aus 2022 können noch in diesem Jahr geltend gemacht werden – danach erlöschen sie unwiederbringlich. Je früher Sie prüfen lassen, desto mehr Zeitraum kann berücksichtigt werden.

Häufige Fragen zur Energieabrechnung im Gewerbe (FAQ)

Wie oft sind gewerbliche Energieabrechnungen fehlerhaft?

Nach Auswertung von EWPlus weisen 60–70 % der geprüften gewerblichen Energieverträge Auffälligkeiten oder Fehler auf. Häufigste Ursachen sind unwirksame Preisanpassungsklauseln und falsch abgerechnete Energiepreisbremsen 2022/23.

Kann Widerspruch eingelegt werden, obwohl die Nachzahlung bereits bezahlt wurde?

Ja. Eine geleistete Zahlung ist kein Schuldanerkenntnis. Es kann auch im Nachhinein Widerspruch gegen fehlerhafte Abrechnungen eingelegt werden – dies wurde höchstrichterlich bestätigt. Auch wenn eine Gutschrift bereits erfolgt ist, können weitere Rückforderungen bestehen.

Was kostet die Prüfung durch EWPlus?

Die Erstprüfung ist vollständig kostenfrei. EWPlus arbeitet ausschließlich erfolgsbasiert – wird kein Rückforderungsanspruch identifiziert, entstehen keinerlei Kosten für Sie.

Für welche Unternehmen ist die Prüfung sinnvoll?

EWPlus prüft alle Unternehmen mit gewerblichem Strom- oder Gasvertrag – unabhängig von Branche, Größe oder Verbrauch. Besonders lohnenswert ist die Prüfung für energieintensive Betriebe wie Gastronomie, Hotellerie, Produktion, Handwerk und Logistik.

Wie lange dauert die Prüfung?

Nach Einreichung Ihrer Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage ein schriftliches Prüfergebnis. Komplexe Fälle mit mehreren Standorten können etwas länger dauern.

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