Inhaltsverzeichnis
- Wie häufig sind Energieabrechnungen fehlerhaft?
- Die häufigsten Fehlertypen im Überblick
- Problemfeld 1: Unwirksame Preisanpassungsklauseln
- Problemfeld 2: Energiepreisbremse 2022/23
- Problemfeld 3: Netzentgelte und Messkosten
- Problemfeld 4: Widerspruchsfrist
- Geld zurückfordern – so geht es
- Verjährung: Jetzt handeln, bevor Ansprüche erlöschen
- Häufige Fragen (FAQ)
Gewerbliche Strom- und Gasabrechnungen sind in vielen Fällen fehlerhaft – und die Folge sind überhöhte Kosten, die Unternehmen meist stillschweigend bezahlen. Unwirksame Preisanpassungsklauseln, falsch abgerechnete Energiepreisbremsen und intransparente Netzentgelte kosten betroffene Betriebe jährlich Tausende Euro.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Fehler bei gewerblichen Energieabrechnungen besonders häufig vorkommen, wie Sie Rückforderungsansprüche geltend machen – und wie EWPlus kostenlos für Sie prüft.
Wie häufig sind gewerbliche Energieabrechnungen fehlerhaft?
Laut Auswertungen von EWPlus weisen 60–70 % der geprüften gewerblichen Energieverträge Auffälligkeiten oder konkrete Fehler auf. Das ist keine Seltenheit – sondern die Regel.
Warum ist das so? Gewerbliche Energieverträge sind deutlich komplexer als private Verträge. Sie enthalten zahlreiche Preisbestandteile (Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelte, Messkosten, Umlagen), verschiedene Indexierungsklauseln und individuelle Vertragsbedingungen. Versorger wenden diese nicht immer korrekt an – und ohne juristische Prüfung fällt es Unternehmen kaum auf.
Die häufigsten Fehlertypen bei Energieabrechnungen im Gewerbe
Die folgende Übersicht zeigt, welche Fehler EWPlus bei der Prüfung gewerblicher Energieverträge am häufigsten feststellt:
| Fehlertyp | Häufigkeit | Rückforderbar? |
|---|---|---|
| Unwirksame Preisanpassungsklausel (§24 EnWG) | Sehr häufig | Ja – oft 5-stellig |
| Falsch abgerechnete Energiepreisbremse 2022/23 | Häufig | Ja – Nachzahlung möglich |
| Intransparente Netzentgelte und Messkosten | Häufig | Prüfbedarf |
| Fehlerhafte Grundpreisberechnung | Gelegentlich | Prüfbedarf |
| Unwirksame Widerspruchsfrist im Vertrag | Sehr häufig | Verlängert Frist auf 3 Jahre |
| Arbeitspreis korrekt abgerechnet | – | Korrekt |
Problemfeld 1: Unwirksame Preisanpassungsklauseln
Die häufigste und folgenreichste Fehlerart bei gewerblichen Energieabrechnungen sind unwirksame Preisanpassungsklauseln. Viele Energieversorger haben in den Jahren 2021 bis 2023 ihre Strom- und Gaspreise mehrfach erhöht – und sich dabei auf Klauseln im Vertrag berufen, die nach aktueller Rechtsprechung unwirksam sind.
Was ist eine Preisanpassungsklausel?
Eine Preisanpassungsklausel regelt, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang der Versorger den Energiepreis einseitig erhöhen darf. Nach §24 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche Klauseln nur wirksam, wenn sie:
- Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung transparent benennen
- den Kunden berechtigen, den Vertrag bei einer Preiserhöhung zu kündigen
- auf einem nachvollziehbaren Index oder konkreten Kostenfaktoren basieren
- symmetrisch ausgestaltet sind – also auch Preissenkungen bei sinkenden Kosten vorsehen
Wie hoch sind die Rückforderungsbeträge?
Das hängt vom Energieverbrauch, der Anzahl der Preisanpassungen und dem Prüfzeitraum ab. In der Praxis sehen wir bei energieintensiven Gewerbekunden – etwa Gastronomie, Hotellerie oder Produktion – Rückforderungsbeträge von 3.000 bis über 12.000 Euro über 36 Monate.
„Die in Ihrem Vertrag verwendete Preisanpassungsklausel ist nach aktueller Rechtsprechung unwirksam. Der Versorger hat in den Jahren 2021–2023 insgesamt 4 Preisanpassungen vorgenommen, die auf dieser unwirksamen Klausel basieren." — Aus einem EWPlus-Prüfbericht, Gastronomie-Betrieb Bayern
Problemfeld 2: Energiepreisbremse 2022/23 – häufig falsch abgerechnet
Die Bundesregierung hatte für 2022 und 2023 Preisbremsen für Strom und Gas eingeführt, um Verbraucher und Unternehmen vor extremen Energiekosten zu schützen. Viele Versorger haben diese Preisbremsen jedoch fehlerhaft oder zu niedrig angewendet.
Was sind Strom- und Gaspreisbremse?
- Strompreisbremse: Für 80 % des Vorjahresverbrauchs gilt ein Referenzpreis von 13 ct/kWh (netto) für Gewerbekunden
- Gaspreisbremse: Für 70 % des Vorjahresverbrauchs gilt ein Referenzpreis von 7,0 ct/kWh (netto)
- Die Differenz zum tatsächlichen Vertragspreis hätte als Gutschrift auf der Rechnung erscheinen müssen
Warum wurden die Preisbremsen falsch abgerechnet?
Die Ursachen sind vielfältig: falsch ermittelter Referenzverbrauch, falsche Anwendung des Referenzpreises, fehlende oder zu niedrige Gutschriften. Da die Gesetzeslage komplex war und sich mehrfach geändert hat, sind Fehler bei vielen Versorgern passiert – und wurden meist nicht korrigiert.
Problemfeld 3: Netzentgelte, Messkosten und Umlagen
Netzentgelte, Messstellenbetrieb und verschiedene Umlagen (EEG, KWKG, §19 StromNEV) machen einen erheblichen Anteil der gewerblichen Energierechnung aus – und sind ohne Fachkenntnis kaum zu überprüfen.
Was kann fehlerhaft sein?
- Falsche Netzentgelt-Zone: Wird ein falsches Netzgebiet abgerechnet, zahlen Sie zu viel
- Falsche Leistungsmessung: Gewerbliche Großkunden werden oft nach Leistung abgerechnet – Fehler hier können teuer sein
- Doppelt berechnete Messkosten: Messstellenbetrieb und Messung werden manchmal doppelt abgerechnet
- Fehlende Ausnahmen: Bestimmte energieintensive Betriebe haben Anspruch auf reduzierte Netzentgelte – wird das nicht berücksichtigt, zahlen Sie zu viel
Problemfeld 4: Unwirksame Widerspruchsfristen
Viele gewerbliche Energieverträge enthalten Klauseln, die besagen, dass Einwendungen gegen eine Abrechnung nur innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 4 Wochen oder 3 Monate) erhoben werden können. Ist diese Frist abgelaufen, erlöschen demnach alle Ansprüche.
Sind diese Klauseln wirksam?
Häufig nicht. Eine solche formularvertragliche Widerspruchsklausel ist nach §308 Nr. 5 BGB unwirksam, wenn:
- der Kunde beim Erhalt der Abrechnung nicht ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen wird
- die Frist im Vertrag und die Frist in der Abrechnung voneinander abweichen
- die Klausel selbst inhaltlich unklar oder intransparent formuliert ist
Ist die Klausel unwirksam, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß §195 BGB. Das bedeutet: Auch wenn Ihre vertraglich vereinbarte Widerspruchsfrist längst abgelaufen ist, können Sie möglicherweise noch Widerspruch einlegen.
Geld zurückfordern – so funktioniert es
Der Weg von der fehlerhaften Abrechnung zur Rückerstattung ist klarer, als die meisten Unternehmen glauben. EWPlus begleitet Sie durch alle Schritte.
Abrechnung einreichen
Laden Sie Ihre Strom- oder Gasabrechnung der letzten 1–3 Jahre hoch – per PDF, Foto oder Scan. Auch mehrere Jahre und Standorte möglich.
Juristische Prüfung durch EWPlus
Unsere Experten prüfen alle Klauseln, Preisbestandteile und Abrechnungsgrundlagen nach aktuellem Energierecht und Rechtsprechung.
Prüfbericht und Widerspruchsschreiben
Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht mit konkreten Rückforderungsbeträgen sowie ein fertiges Widerspruchsschreiben.
EWPlus übernimmt die Durchsetzung
Wir kommunizieren mit Ihrem Versorger – bis zur Rückerstattung. Reagiert der Versorger nicht, übernehmen wir auch das außergerichtliche Mahnverfahren.
Verjährung: Jetzt handeln, bevor Ansprüche erlöschen
Rückforderungsansprüche gegen Energieversorger verjähren nach 3 Jahren gemäß §195 BGB, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Das bedeutet konkret:
- Abrechnungen aus dem Jahr 2022 verjähren am 31.12.2025
- Abrechnungen aus dem Jahr 2023 verjähren am 31.12.2026
- Abrechnungen aus dem Jahr 2024 verjähren am 31.12.2027
Häufige Fragen zur Energieabrechnung im Gewerbe (FAQ)
Wie oft sind gewerbliche Energieabrechnungen fehlerhaft?
Nach Auswertung von EWPlus weisen 60–70 % der geprüften gewerblichen Energieverträge Auffälligkeiten oder Fehler auf. Häufigste Ursachen sind unwirksame Preisanpassungsklauseln und falsch abgerechnete Energiepreisbremsen 2022/23.
Kann Widerspruch eingelegt werden, obwohl die Nachzahlung bereits bezahlt wurde?
Ja. Eine geleistete Zahlung ist kein Schuldanerkenntnis. Es kann auch im Nachhinein Widerspruch gegen fehlerhafte Abrechnungen eingelegt werden – dies wurde höchstrichterlich bestätigt. Auch wenn eine Gutschrift bereits erfolgt ist, können weitere Rückforderungen bestehen.
Was kostet die Prüfung durch EWPlus?
Die Erstprüfung ist vollständig kostenfrei. EWPlus arbeitet ausschließlich erfolgsbasiert – wird kein Rückforderungsanspruch identifiziert, entstehen keinerlei Kosten für Sie.
Für welche Unternehmen ist die Prüfung sinnvoll?
EWPlus prüft alle Unternehmen mit gewerblichem Strom- oder Gasvertrag – unabhängig von Branche, Größe oder Verbrauch. Besonders lohnenswert ist die Prüfung für energieintensive Betriebe wie Gastronomie, Hotellerie, Produktion, Handwerk und Logistik.
Wie lange dauert die Prüfung?
Nach Einreichung Ihrer Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage ein schriftliches Prüfergebnis. Komplexe Fälle mit mehreren Standorten können etwas länger dauern.