Als spezialisierte Prüfstelle bundesweit tätig kennt EWPlus die gewerbliche Energieversorgungslandschaft der Region aus der Praxis. Strom- und Gasabrechnungen für Gewerbe in Oldenburg und Umland werden juristisch auf fehlerhafte Klauseln, unwirksame Preisanpassungen und falsch abgerechnete Energiepreisbremsen überprüft – erfolgsbasiert.
Oldenburg ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort in Niedersachsen – mit rund 170.000 Einwohnern, einer lebhaften Innenstadt, zahlreichen Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben und einem starken Mittelstand in Stadtteilen wie Eversten, Ofenerdiek, Nadorst und Donnerschwee.
Alle diese Betriebe haben gewerbliche Energieverträge. Und in 60 bis 70 Prozent der Fälle, die EWPlus prüft, werden Fehler identifiziert – durch unwirksame Preisanpassungsklauseln, fehlerhaft abgerechnete Energiepreisbremsen oder intransparente Netzentgeltpositionen.
Als Prüfstelle bundesweit tätig kennt EWPlus die lokale Versorgungsstruktur und die typischen Vertragskonstruktionen der in der Region tätigen Energieversorger. Das ermöglicht eine besonders zielgenaue juristische Analyse.
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Ein Gastronomiebetrieb in der Oldenburger Innenstadt mit Strom- und Gasvertrag seit 2018 hatte in den Jahren 2021 bis 2023 insgesamt vier Preiserhöhungen vom Energieversorger erhalten. Der Betrieb zahlte – weil die Erhöhungen auf dem Kontoauszug kaum auffielen.
Bei der EWPlus-Prüfung stellte sich heraus: Die im Vertrag verwendete Preisanpassungsklausel war nach aktueller BGH-Rechtsprechung unwirksam, weil sie keine konkreten Kostenfaktoren für Preiserhöhungen nannte und kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen vorsah.
Alle vier Preiserhöhungen basierten auf dieser unwirksamen Klausel – und waren damit ebenfalls unwirksam. EWPlus berechnete den Rückforderungsanspruch und legte Widerspruch ein.
Jeder Gewerbe- oder Industriebetrieb in Oldenburg mit eigenem Strom- oder Gasvertrag kann von fehlerhaften Abrechnungen betroffen sein. Diese Branchen zeigen besonders hohe Fehlerquoten:
Energieversorger dürfen Preise nur dann einseitig anpassen, wenn die Klausel im Vertrag rechtlich wirksam ist. Viele Klauseln sind es nicht – weil sie zu unbestimmt formuliert sind, keine konkreten Kostenfaktoren nennen oder kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen vorsehen.
In der Praxis: Zwischen 2021 und 2023 haben viele Oldenburger Energieversorger die Preise mehrfach erhöht. Wer seine Klausel nicht prüfen ließ, hat diese Erhöhungen bezahlt – auch wenn er das nicht musste.
Ratgeber: Preisanpassungsklausel prüfen →Für das Jahr 2023 galt die staatliche Strompreisbremse (13 ct/kWh für 70 % des Vorjahresverbrauchs) und die Gaspreisbremse (7 ct/kWh für 70 % des Vorjahresverbrauchs). Viele Versorger haben diese Entlastungen zu niedrig oder gar nicht ausgewiesen.
Das Ergebnis: Oldenburger Betriebe haben trotz staatlicher Entlastungsregelung mehr gezahlt als vorgesehen – und können die Differenz zurückfordern.
Energiepreisbremse: Fehler erkennen →Netzentgelte machen bei gewerblichen Kunden bis zu 40–60 Prozent der Energierechnung aus. Fehler entstehen durch falsche Netzentgeltzonen, veraltete Tarifgruppen oder doppelt berechnete Messkosten.
Viele Energieverträge enthalten Klauseln, die den Widerspruch gegen eine Abrechnung auf wenige Wochen oder Monate begrenzen. Ist die Klausel unwirksam, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB.
Das bedeutet für Oldenburger Betriebe: Auch wenn die vertraglich vereinbarte Frist abgelaufen zu sein scheint, kann häufig noch Widerspruch eingelegt werden.
Der Weg von der Ersteinschätzung bis zur Rückerstattung ist transparent und klar strukturiert. EWPlus übernimmt jeden Schritt.
Strom- oder Gasabrechnung per digitalem Upload oder E-Mail einreichen. Für Betriebe mit mehreren Standorten in Oldenburg können alle Abrechnungen gemeinsam eingereicht werden. Persönliche Übergabe in unserem Büro in Oldenburg möglich.
EWPlus prüft den Energievertrag und alle Abrechnungen juristisch – Preisanpassungsklauseln, Energiepreisbremsen, Netzentgelte, Messkosten und Widerspruchsfristen. Grundlage: aktuelles EnWG und BGH-Rechtsprechung.
Schriftlicher Prüfbericht mit konkret bezifferten Rückforderungsansprüchen und einem fertig formulierten Widerspruchsschreiben an den Versorger.
EWPlus übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Energieversorger – bis zur Rückerstattung des überzahlten Betrags.
Kostenlose Ersteinschätzung für Oldenburger Betriebe – unverbindlich, in 48 Stunden Rückmeldung.