Ratgeber · Energierecht Gewerbe

Stromrechnung Gewerbe prüfen –
Fehler erkennen & Überzahlungen zurückfordern

Gewerbliche Stromrechnungen enthalten in der Mehrzahl der geprüften Fälle Fehler. EWPlus prüft Strom­verträge und ‑abrechnungen juristisch auf unwirksame Klauseln, falsche Preisbestandteile und fehlerhafte Entlastungsberechnungen – und fordert zu viel gezahlte Beträge zurück.

Unwirksame Klauseln prüfen Überzahlung zurückfordern Kostenlos & erfolgsbasiert Rückwirkend bis 3 Jahre
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Ausgangslage

Warum sind gewerbliche Stromrechnungen so fehleranfällig?

Im Gegensatz zu privaten Haushaltskunden unterliegen gewerbliche Energielieferverträge anderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie enthalten individuelle Preisklauseln, mehrere Preisbestandteile (Arbeitspreis, Grundpreis, Netzentgelt, Messung, Umlagen) und häufig Klauseln zur einseitigen Preisänderung.

In der Praxis: In den Jahren 2021 bis 2023 haben viele Energieversorger die Strom- und Gaspreise stark angehoben – und sich dabei auf Klauseln berufen, die nach BGH-Rechtsprechung häufig unwirksam sind. Hinzu kamen Fehler bei der Abrechnung der staatlichen Energiepreisbremsen 2022/23.

Fehlerquote in Energieabrechnungen Laut einem Bericht von First Energy ist statistisch gesehen jede achte gewerbliche Stromrechnung fehlerhaft. In der EWPlus-Praxis liegt die Fehlerquote bei geprüften gewerblichen Energieverträgen sogar bei 60 bis 70 Prozent – weil EWPlus gezielt auf die fehleranfälligsten Vertragskonstruktionen spezialisiert ist. Studie: Fehler in Stromrechnungen →

Die häufigsten Fehlertypen in gewerblichen Stromrechnungen

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Unwirksame Preisanpassungsklausel
Häufigster Fehler: Klausel entspricht nicht BGH-Anforderungen – alle darauf basierenden Erhöhungen sind unwirksam und rückforderbar
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Strompreisbremse 2022/23 zu niedrig
Staatliche Entlastung zu niedrig oder falsch berechnet – Differenz kann als Nachzahlungsanspruch geltend gemacht werden
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Netzentgelte intransparent
Falsche Netzentgeltzone, veraltete Tarife oder doppelt berechnete Messkosten – bei Gewerbebetrieben oft erheblich
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Unwirksame Widerspruchsfrist
Kurze Fristklausel häufig unwirksam – gesetzliche 3-Jahres-Frist gilt dann statt der vertraglich verkürzten
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Leistungspreisfehler
Bei industriellen Großkunden: falsch berechnete Leistungspreise oder Lastspitzen – oft hohe Beträge
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Verteilerschlüssel falsch
Kosten auf falsche Verbrauchsgruppe umgelegt oder vom Vertrag abweichender Schlüssel angewendet
60–70%
der Stromverträge mit Fehlern
3 Jahre
Rückwirkung möglich
€0
Erstprüfung kostenlos

Praxisbeispiel: Gastronomie Oldenburg

Ein Gastronomiebetrieb in der Oldenburger Innenstadt hatte zwischen 2021 und 2023 vier Preiserhöhungen erhalten – auf Basis einer unwirksamen Preisanpassungsklausel.

Rückforderung 4.830 €
Praxisfall Oldenburg ansehen →
Für alle Branchen und StädteEWPlus prüft gewerbliche Stromrechnungen bundesweit – in Oldenburg, Bremen, Osnabrück und im gesamten Bundesgebiet.
Häufigster Fehler im Detail

Preisanpassungsklausel bei Strom – wann ist sie unwirksam?

Eine Preisanpassungsklausel erlaubt dem Versorger, den Strompreis während der Vertragslaufzeit einseitig zu ändern. Das Energiewirtschaftsgesetz (§ 24 EnWG) und die BGH-Rechtsprechung setzen dafür enge Grenzen.

Unwirksam ist eine Klausel insbesondere, wenn:

keine konkreten Kostenfaktoren für Preisänderungen benannt sind
die Klausel nur Erhöhungen, aber keine Senkungen erlaubt
kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen vorgesehen ist
die Formulierung zu unbestimmt oder unklar ist

Ist die Klausel unwirksam, sind alle auf ihr basierenden Preiserhöhungen ebenfalls unwirksam. Der Differenzbetrag zwischen dem alten Preis und dem erhöhten Preis – über den gesamten Prüfzeitraum – kann zurückgefordert werden.

BGH-Rechtsprechung zu Preisanpassungsklauseln Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Grundsatzurteilen (u.a. BGH VIII ZR 81/07 und BGH VIII ZR 138/11) klargestellt, dass Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen nur wirksam sind, wenn sie transparent, symmetrisch und an konkrete Kostenfaktoren gebunden sind. Klauseln, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind nach § 307 BGB unwirksam – mit der Folge, dass alle darauf basierenden Preiserhöhungen ebenfalls unwirksam sind.
Ausführlicher Ratgeber zur Preisanpassungsklausel →

Typische unwirksame Klausel-Formulierungen

"Der Versorger ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen anzupassen."
→ Unwirksam: kein konkreter Kostenfaktor
"Preisänderungen werden mit 4 Wochen Vorlauf angekündigt."
→ Unwirksam: kein Sonderkündigungsrecht
"Der Arbeitspreis wird entsprechend der Marktentwicklung angepasst."
→ Unwirksam: zu unbestimmt, kein konkreter Index
Strompreisbremse 2022/23

Wurde die Strompreisbremse für Ihr Unternehmen korrekt abgerechnet?

Für das Kalenderjahr 2023 hat die Bundesregierung eine Strompreisbremse für Gewerbekunden eingeführt. Die Regelung im Überblick:

Für 70 % des Vorjahresverbrauchs gilt Referenzpreis 13 ct/kWh (netto)
Differenz zum tatsächlichen Vertragspreis als Gutschrift auf Rechnung
Gilt für alle Gewerbekunden – unabhängig von Größe und Verbrauch
Referenzverbrauch basiert auf dem Vorjahresverbrauch 2021

Viele Versorger haben diese Gutschrift fehlerhaft oder zu niedrig ausgewiesen – weil der Referenzverbrauch falsch ermittelt oder der Referenzpreis falsch angewendet wurde. EWPlus berechnet die korrekte Entlastung und fordert die Differenz zurück.

Energiepreisbremse: Fehler erkennen →
Praxisbeispiel: HandwerksbetriebEin Handwerksbetrieb in Oldenburg mit einem Jahresverbrauch von 80.000 kWh Strom erhielt 2023 eine Gutschrift von 3.200 € auf die Strompreisbremse. EWPlus berechnete den tatsächlichen Anspruch: 4.850 €. Differenz zurückgefordert: 1.650 €.
Auch Gaspreisbremse prüfenNeben der Strompreisbremse galt 2023 auch eine Gaspreisbremse (7 ct/kWh für 70 % des Vorjahresverbrauchs). Beide Entlastungen werden von EWPlus gemeinsam geprüft. Gaspreisbremse Fehler →
Verjährungsfristen

Wie lange können Stromrechnungen rückwirkend angefochten werden?

Gesetzliche Verjährungsfrist (§ 195 BGB) Rückforderungsansprüche gegen Energieversorger verjähren nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche aus dem Jahr 2022 verjähren demnach am 31. Dezember 2025 – danach sind sie unwiederbringlich erloschen. Quelle: Strom-Report zur Verjährung →

Das bedeutet konkret:

AbrechnungsjahrVerjährungStatus
202231. Dezember 2025Dringend handeln
202331. Dezember 2026Prüfen empfohlen
202431. Dezember 2027Noch Zeit

Für Betriebe in Oldenburg, Bremen und der gesamten Region Niedersachsen gilt: Ansprüche aus dem Jahr 2022 sollten noch im Jahr 2025 geprüft werden.

Gilt die Frist auch nach Anbieterwechsel?

Ja. Auch wenn Sie den Energieversorger inzwischen gewechselt haben, können Rückforderungsansprüche aus dem alten Vertrag noch geltend gemacht werden – solange die Verjährungsfrist von 3 Jahren nicht abgelaufen ist.

EWPlus prüft auch alte Verträge und bereits gekündigte Lieferverhältnisse.

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Ablauf

In vier Schritten zur Rückerstattung

1

Stromrechnung einreichen

Aktuelle Abrechnung per Upload oder E-Mail. Für die Ersteinschätzung reicht eine Rechnung – für die vollständige Prüfung idealerweise alle Abrechnungen der letzten 36 Monate.

2

Juristische Analyse

EWPlus prüft die Preisanpassungsklausel, die Energiepreisbremse, alle Netzentgelt-Positionen und die Widerspruchsfrist auf Rechtmäßigkeit – nach EnWG und BGH-Rechtsprechung.

3

Prüfbericht & Widerspruch

Schriftlicher Prüfbericht mit konkret beziffertem Rückforderungsanspruch und einem fertig formulierten Widerspruchsschreiben an den Versorger.

4

Durchsetzung

EWPlus übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Energieversorger bis zur Auszahlung des Rückforderungsbetrags.

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Verwandte Themen

FAQ

Häufige Fragen zur Stromrechnung prüfen

Wie oft sind Stromrechnungen im Gewerbe wirklich fehlerhaft?
In der EWPlus-Praxis liegen bei 60 bis 70 Prozent der geprüften Fälle berechtigte Rückforderungsansprüche vor. Dabei ist zu beachten, dass EWPlus gezielt Verträge analysiert, bei denen typische Fehlerquellen vorhanden sind. Statistisch gesehen ist laut einem Bericht von First Energy jede achte Stromrechnung fehlerhaft.
Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung meiner Stromrechnung?
Für die Ersteinschätzung reicht die aktuelle Stromabrechnung. Ideal für eine vollständige Prüfung sind außerdem der Stromliefervertrag und – wenn vorhanden – alle Abrechnungen der letzten 3 Jahre.
Kann ich bereits bezahlte Stromrechnungen zurückfordern?
Ja. Eine bezahlte Rechnung ist kein Schuldanerkenntnis. Auch für bereits beglichene Rechnungen können Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden – vorausgesetzt, die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren ist noch nicht abgelaufen.
Gilt die Prüfung auch nach einem Anbieterwechsel?
Ja. Rückforderungsansprüche aus einem alten Vertrag können auch nach einem Anbieterwechsel noch geltend gemacht werden – solange die Verjährungsfrist von 3 Jahren nicht abgelaufen ist.
Was kostet die Prüfung der Stromrechnung?
Die Ersteinschätzung ist vollständig kostenlos. EWPlus arbeitet ausschließlich erfolgsbasiert – entstehen keine Rückforderungsansprüche, entstehen auch keine Kosten.
Gilt die Prüfung für alle Unternehmensgrößen?
Ja. EWPlus prüft alle Gewerbe- und Industriebetriebe mit eigenem Stromvertrag – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Industrieunternehmen. Es gibt keine Mindestgröße und keinen Mindestverbrauch.
Verbraucherschutz bei Energieabrechnungen Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt, Strom- und Gasabrechnungen regelmäßig auf Korrektheit zu prüfen. Insbesondere Preisanpassungen und Abschlagsforderungen sollten mit dem tatsächlichen Verbrauch und den Vertragsbedingungen abgeglichen werden. Verbraucherzentrale: Strom- und Gasabrechnung prüfen →
Weiterführende Informationen
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