Ratgeber · Energierecht Gewerbe

Preisanpassungsklausel unwirksam – Wie Gewerbekunden Energiekosten zurückfordern

Unwirksame Preisanpassungsklauseln in gewerblichen Energieverträgen sind der häufigste Grund für überhöhte Energierechnungen. Was genau eine Klausel unwirksam macht – und wie Rückforderungen funktionieren.

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Eine Preisanpassungsklausel berechtigt den Energieversorger, Preise während der Vertragslaufzeit einseitig zu ändern. Das klingt fair – ist es aber oft nicht. Viele Klauseln sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam, weil sie zu unklar formuliert sind oder einseitig nur Erhöhungen, keine Senkungen vorsehen.

Woran erkenne ich eine unwirksame Klausel?

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Zu allgemein formuliert
„Preisanpassung nach billigem Ermessen" – keine konkreten Kostenfaktoren genannt
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Keine Symmetrie
Nur Erhöhungen erlaubt, keine Pflicht zur Senkung bei sinkenden Kosten
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Kein Kündigungsrecht
Bei Preiserhöhung hat der Kunde kein Sonderkündigungsrecht

Trifft einer dieser Punkte zu, ist die Klausel in vielen Fällen unwirksam – und alle auf ihr basierenden Preiserhöhungen ebenfalls. Der Rückforderungsanspruch umfasst die gesamte Differenz zwischen dem alten Preis und dem auf Basis der unwirksamen Klausel erhöhten Preis – über den gesamten Prüfzeitraum von bis zu 36 Monaten.

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FAQ

Häufige Fragen

Was macht eine Preisanpassungsklausel unwirksam?
Zu allgemeine Formulierung ohne konkrete Kostenfaktoren, fehlende Symmetrie (nur Erhöhungen, keine Senkungen) oder fehlendes Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.
Wie hoch sind typische Rückforderungsbeträge?
Das hängt vom Verbrauch und der Anzahl der Preiserhöhungen ab. In der EWPlus-Praxis liegen die Beträge häufig zwischen 2.000 und 10.000 Euro über 36 Monate.
Kann ich auch nach einem Anbieterwechsel noch Geld zurückfordern?
Ja. Auch wenn Sie den Versorger inzwischen gewechselt haben, können Sie Rückforderungsansprüche aus dem alten Vertrag geltend machen – innerhalb der 3-Jahres-Frist.
Was kostet die Prüfung?
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