Unwirksame Preisanpassungsklauseln in gewerblichen Energieverträgen sind der häufigste Grund für überhöhte Energierechnungen. Was genau eine Klausel unwirksam macht – und wie Rückforderungen funktionieren.
Eine Preisanpassungsklausel berechtigt den Energieversorger, Preise während der Vertragslaufzeit einseitig zu ändern. Das klingt fair – ist es aber oft nicht. Viele Klauseln sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam, weil sie zu unklar formuliert sind oder einseitig nur Erhöhungen, keine Senkungen vorsehen.
Trifft einer dieser Punkte zu, ist die Klausel in vielen Fällen unwirksam – und alle auf ihr basierenden Preiserhöhungen ebenfalls. Der Rückforderungsanspruch umfasst die gesamte Differenz zwischen dem alten Preis und dem auf Basis der unwirksamen Klausel erhöhten Preis – über den gesamten Prüfzeitraum von bis zu 36 Monaten.
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