Grundversorgungsvertrag Strom. Drei aufeinanderfolgende Preiserhöhungen zwischen 2022 und 2024 ohne die nach §24 EnWG vorgeschriebene 6-Wochen-Ankündigung. Sonderkündigungsrecht wurde dem Kunden nicht eingeräumt.
EWPlus prüft gewerbliche Strom- und Gasabrechnungen auf fehlerhafte Preisänderungen, unwirksame Vertragsklauseln und falsch berechnete Energiepreisbremsen – auf Grundlage aktueller BGH-Rechtsprechung und §24 EnWG.
Von der Anfrage bis zur Rückerstattung übernimmt EWPlus die gesamte Bearbeitung. Ihr Aufwand: einmalig Unterlagen einreichen.
Formular ausfüllen oder anrufen. Keine Verpflichtung, keine Vorkosten.
Abrechnungen der letzten 3 Jahre per E-Mail, Scan oder Foto.
Schriftlicher Befund mit beziffertem Rückforderungspotenzial und Rechtsgrundlage.
EWPlus führt die gesamte Korrespondenz mit dem Versorger – bis zur Auszahlung.
Reale, anonymisierte Fälle mit Fehlerdiagnose, Rechtsgrundlage und Rückerstattungsergebnis.
Grundversorgungsvertrag Strom. Drei aufeinanderfolgende Preiserhöhungen zwischen 2022 und 2024 ohne die nach §24 EnWG vorgeschriebene 6-Wochen-Ankündigung. Sonderkündigungsrecht wurde dem Kunden nicht eingeräumt.
Gasversorgung Gewerbetarif. Energiepreisbremse 2022/23 fehlerhaft angewendet: Basisbetrag um 18 % zu hoch angesetzt, Verbrauchsreferenzmenge nicht dem Vorjahresverbrauch entsprechend. Gutschrift Q4/2022 vollständig ausgeblieben.
Stromliefervertrag mit jährlicher Grundpreiserhöhung. Klausel ließ Preiserhöhungen ohne Mindestankündigung und ohne Sonderkündigungsrecht zu – nach BGH-Maßstäben (VIII ZR 56/08) als unwirksam eingestuft. Ursprünglicher Einstandspreis galt fort.
Alle Fälle vollständig anonymisiert. Originaldokumentation auf Anfrage einsehbar. Ergebnisse variieren je nach Vertragssituation und Fehlerart.
Nach Einreichung Ihrer Unterlagen analysieren wir alle Vertragsklauseln, Preisbestandteile und Abrechnungsperioden nach aktuellem Energierecht. Die Bundesnetzagentur definiert, welche formellen Anforderungen Energieversorger bei Preisanpassungen einhalten müssen.
Identifizierte Fehler werden im Prüfbericht konkret beziffert und mit Rechtsgrundlage, betroffenen Zeiträumen und Rückforderungsbetrag dokumentiert.
Nach positivem Prüfbefund erstellen wir einen Rückerstattungsnachweis, der die Zusammensetzung des Betrags, die angewendeten Rechtsgrundlagen und den geforderten Rückerstattungszeitraum vollständig dokumentiert. Laut Verbraucherzentrale bestehen für Gewerbetreibende bei unwirksamen Preisanpassungen konkrete Rückforderungsrechte.
EWPlus übernimmt Mängelrüge, außergerichtliches Mahnschreiben und die gesamte Nachverfolgung gegenüber dem Versorger – ohne weiteren Aufwand auf Ihrer Seite.
Jede Prüfung stützt sich auf aktuelle Rechtsprechung des BGH, geltende Energierechtsvorschriften und die Vorgaben zum Energiepreisbremsengesetz.
EWPlus ist eine auf gewerbliche Energieabrechnungen spezialisierte Prüfstelle. Wir analysieren Strom- und Gasverträge systematisch auf Fehler nach §24 EnWG, aktueller BGH-Rechtsprechung und den Vorgaben zum Energiepreisbremsengesetz 2022/23. Unsere Prüfberichte sind schriftlich dokumentiert, juristisch begründet und bilden die Grundlage für außergerichtliche Rückforderungsverfahren gegenüber Energieversorgern.
Warum Preisanpassungsklauseln unwirksam sind und wie sich Berechnungsfehler bei der Energiepreisbremse erkennen lassen.
HintergründeBranchenspezifische Risikoprofile: Gastronomie, Handwerk, Pflege, Logistik und Industrie weisen unterschiedliche Vertragsmuster auf.
Branchen§24 EnWG erklärt, Verjährungsfristen, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, typische Formfehler in der Preisinformation.
RatgeberAblauf, Kosten, Vergütungsmodell, Verjährungsfristen und rechtliche Einordnung der Prüfung.
FAQSeit den massiven Preissteigerungen im Energiemarkt ab 2021 und der Einführung der staatlichen Energiepreisbremse 2022/23 häufen sich Fehler in gewerblichen Strom- und Gasabrechnungen. EWPlus analysiert diese Abrechnungen systematisch und unterstützt Gewerbetreibende bundesweit dabei, unberechtigt gezahlte Beträge zurückzufordern – auf Basis des geltenden Energierechts, rückwirkend für bis zu 3 Jahre.
§24 EnWG definiert die Voraussetzungen, unter denen Energieversorger Preise einseitig anpassen dürfen. Eine wirksame Preisanpassungsklausel muss die Ankündigungsfrist einhalten (mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten), die Preisänderung nachvollziehbar begründen und dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Klausel nach §24 EnWG und der BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 138/11, VIII ZR 56/08) unwirksam. Der ursprüngliche Vertragspreis gilt fort; die Differenz zu den tatsächlich gezahlten höheren Preisen ist rückforderbar.
Das Energiepreisbremsengesetz verpflichtete Versorger, für 2022 und 2023 staatliche Entlastungsbeträge korrekt zu berechnen und gutzuschreiben. In der Praxis traten dabei systematische Fehler auf: Basispreise wurden zu hoch angesetzt, Referenzverbrauchsmengen wichen von den gesetzlichen Vorgaben ab, oder Gutschriften für bestimmte Abrechnungsperioden blieben vollständig aus. EWPlus prüft die korrekte Anwendung des EWPBG und StromPBG anhand der ursprünglichen Vertragsunterlagen und Abrechnungsdaten.
Rückforderungsansprüche unterliegen nach §195 BGB einer Verjährungsfrist von 3 Jahren, die jeweils zum Jahresende läuft. Ansprüche aus dem Jahr 2023 verjähren am 31.12.2026, Ansprüche aus 2024 am 31.12.2027. Ansprüche aus 2022 und älter sind seit dem 01.01.2026 verjährt. Einen unabhängigen Marktüberblick zu gewerblichen Energietarifen bietet Verivox.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Zu Ablauf, Vergütungsmodell und rechtlicher Einordnung der Prüfung.
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