Prüfstelle für gewerbliche Energieabrechnungen

Ihr Versorger rechnet zu viel ab –
wir holen Ihr Geld zurück.

EWPlus prüft gewerbliche Strom- und Gasabrechnungen auf fehlerhafte Preisänderungen, unwirksame Vertragsklauseln und falsch berechnete Energiepreisbremsen – auf Grundlage aktueller BGH-Rechtsprechung und §24 EnWG.

Erfolgsbasiert – keine Kosten ohne Befund Alle Gewerbebranchen Bundesweit tätig

Ablauf der Prüfung

Von der Anfrage bis zur Rückerstattung übernimmt EWPlus die gesamte Bearbeitung. Ihr Aufwand: einmalig Unterlagen einreichen.

1

Anfrage stellen

Formular ausfüllen oder anrufen. Keine Verpflichtung, keine Vorkosten.

2

Unterlagen einreichen

Abrechnungen der letzten 3 Jahre per E-Mail, Scan oder Foto.

3

Prüfbericht erhalten

Schriftlicher Befund mit beziffertem Rückforderungspotenzial und Rechtsgrundlage.

4

Rückerstattung

EWPlus führt die gesamte Korrespondenz mit dem Versorger – bis zur Auszahlung.

Dokumentierte Fälle

Ergebnisse aus der Prüfpraxis

Reale, anonymisierte Fälle mit Fehlerdiagnose, Rechtsgrundlage und Rückerstattungsergebnis.

Logistik · Hamburg · Abgeschlossen 03/2025

Grundversorgungsvertrag Strom. Drei aufeinanderfolgende Preiserhöhungen zwischen 2022 und 2024 ohne die nach §24 EnWG vorgeschriebene 6-Wochen-Ankündigung. Sonderkündigungsrecht wurde dem Kunden nicht eingeräumt.

§24 EnWG BGH VIII ZR 138/11
€ 11.400
Rückerstattung
Zeitraum: 01/2022 – 12/2024 · Bearbeitungsdauer: 8 Wochen
Gastronomie · Niedersachsen · Abgeschlossen 11/2024

Gasversorgung Gewerbetarif. Energiepreisbremse 2022/23 fehlerhaft angewendet: Basisbetrag um 18 % zu hoch angesetzt, Verbrauchsreferenzmenge nicht dem Vorjahresverbrauch entsprechend. Gutschrift Q4/2022 vollständig ausgeblieben.

EWPBG 2022/23 §3 StromPBG
€ 6.200
Rückerstattung
Zeitraum: 10/2022 – 04/2023 · Bearbeitungsdauer: 5 Wochen
Pflegeeinrichtung · NRW · Abgeschlossen 01/2025

Stromliefervertrag mit jährlicher Grundpreiserhöhung. Klausel ließ Preiserhöhungen ohne Mindestankündigung und ohne Sonderkündigungsrecht zu – nach BGH-Maßstäben (VIII ZR 56/08) als unwirksam eingestuft. Ursprünglicher Einstandspreis galt fort.

§24 EnWG BGH VIII ZR 56/08
€ 3.800
Rückerstattung
Zeitraum: 01/2022 – 12/2023 · Bearbeitungsdauer: 6 Wochen

Alle Fälle vollständig anonymisiert. Originaldokumentation auf Anfrage einsehbar. Ergebnisse variieren je nach Vertragssituation und Fehlerart.

Prüfbericht

Schriftlich dokumentiert, juristisch belegt, auf den Cent beziffert.

Nach Einreichung Ihrer Unterlagen analysieren wir alle Vertragsklauseln, Preisbestandteile und Abrechnungsperioden nach aktuellem Energierecht. Die Bundesnetzagentur definiert, welche formellen Anforderungen Energieversorger bei Preisanpassungen einhalten müssen.

Identifizierte Fehler werden im Prüfbericht konkret beziffert und mit Rechtsgrundlage, betroffenen Zeiträumen und Rückforderungsbetrag dokumentiert.

Prüfung auf unwirksame Preisanpassungsklauseln nach §24 EnWG
Prüfung der Energiepreisbremsen 2022/23 auf korrekte Berechnung
Formelle und rechnerische Prüfung aller Abrechnungspositionen
Übernahme des gesamten Widerspruchsverfahrens bis zur Auszahlung
Leistungen im Detail
Mehrseitiger EWPlus Prüfbericht mit juristischer Analyse und beziffertem Rückforderungspotenzial
Rückerstattungsnachweis

Transparent aufgeschlüsselt, außergerichtlich durchgesetzt.

Nach positivem Prüfbefund erstellen wir einen Rückerstattungsnachweis, der die Zusammensetzung des Betrags, die angewendeten Rechtsgrundlagen und den geforderten Rückerstattungszeitraum vollständig dokumentiert. Laut Verbraucherzentrale bestehen für Gewerbetreibende bei unwirksamen Preisanpassungen konkrete Rückforderungsrechte.

EWPlus übernimmt Mängelrüge, außergerichtliches Mahnschreiben und die gesamte Nachverfolgung gegenüber dem Versorger – ohne weiteren Aufwand auf Ihrer Seite.

Positionsweise Aufschlüsselung aller Rückforderungsbeträge
Begründung nach aktueller BGH-Rechtsprechung und EnWG
Außergerichtliches Mahnschreiben an den Versorger inbegriffen
Weitere dokumentierte Fälle
EWPlus Rückerstattungsnachweis mit positionsweiser Aufschlüsselung und Rechtsgrundlage
EWPlus
Prüfstelle für gewerbliche Energieabrechnungen

EWPlus ist eine auf gewerbliche Energieabrechnungen spezialisierte Prüfstelle. Wir analysieren Strom- und Gasverträge systematisch auf Fehler nach §24 EnWG, aktueller BGH-Rechtsprechung und den Vorgaben zum Energiepreisbremsengesetz 2022/23. Unsere Prüfberichte sind schriftlich dokumentiert, juristisch begründet und bilden die Grundlage für außergerichtliche Rückforderungsverfahren gegenüber Energieversorgern.

EWPlus · HRB 41713 · Amtsgericht Potsdam · Handelsregister

Weiterführende Informationen

Ursachen fehlerhafter Energieabrechnungen

Warum Preisanpassungsklauseln unwirksam sind und wie sich Berechnungsfehler bei der Energiepreisbremse erkennen lassen.

Hintergründe
Branchen und Vertragstypen

Branchenspezifische Risikoprofile: Gastronomie, Handwerk, Pflege, Logistik und Industrie weisen unterschiedliche Vertragsmuster auf.

Branchen
Ratgeber Energierecht

§24 EnWG erklärt, Verjährungsfristen, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, typische Formfehler in der Preisinformation.

Ratgeber
Häufige Fragen

Ablauf, Kosten, Vergütungsmodell, Verjährungsfristen und rechtliche Einordnung der Prüfung.

FAQ

Prüfung gewerblicher Energieabrechnungen auf fehlerhafte Preisänderungen

Seit den massiven Preissteigerungen im Energiemarkt ab 2021 und der Einführung der staatlichen Energiepreisbremse 2022/23 häufen sich Fehler in gewerblichen Strom- und Gasabrechnungen. EWPlus analysiert diese Abrechnungen systematisch und unterstützt Gewerbetreibende bundesweit dabei, unberechtigt gezahlte Beträge zurückzufordern – auf Basis des geltenden Energierechts, rückwirkend für bis zu 3 Jahre.

Unwirksame Preisanpassungsklauseln nach §24 EnWG

§24 EnWG definiert die Voraussetzungen, unter denen Energieversorger Preise einseitig anpassen dürfen. Eine wirksame Preisanpassungsklausel muss die Ankündigungsfrist einhalten (mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten), die Preisänderung nachvollziehbar begründen und dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Klausel nach §24 EnWG und der BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 138/11, VIII ZR 56/08) unwirksam. Der ursprüngliche Vertragspreis gilt fort; die Differenz zu den tatsächlich gezahlten höheren Preisen ist rückforderbar.

Typische Formfehler in der Preisinformation: Ankündigungsfrist unter 6 Wochen, fehlende oder unzureichende Begründung der Preisänderung, kein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, Zustellung ausschließlich per Rechnung ohne separate Information.

Energiepreisbremse 2022/23 – häufige Berechnungsfehler

Das Energiepreisbremsengesetz verpflichtete Versorger, für 2022 und 2023 staatliche Entlastungsbeträge korrekt zu berechnen und gutzuschreiben. In der Praxis traten dabei systematische Fehler auf: Basispreise wurden zu hoch angesetzt, Referenzverbrauchsmengen wichen von den gesetzlichen Vorgaben ab, oder Gutschriften für bestimmte Abrechnungsperioden blieben vollständig aus. EWPlus prüft die korrekte Anwendung des EWPBG und StromPBG anhand der ursprünglichen Vertragsunterlagen und Abrechnungsdaten.

Verjährungsfristen – aktueller Stand 2026

Rückforderungsansprüche unterliegen nach §195 BGB einer Verjährungsfrist von 3 Jahren, die jeweils zum Jahresende läuft. Ansprüche aus dem Jahr 2023 verjähren am 31.12.2026, Ansprüche aus 2024 am 31.12.2027. Ansprüche aus 2022 und älter sind seit dem 01.01.2026 verjährt. Einen unabhängigen Marktüberblick zu gewerblichen Energietarifen bietet Verivox.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

FAQ

Häufige Fragen

Zu Ablauf, Vergütungsmodell und rechtlicher Einordnung der Prüfung.

Prüfung anfragen

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung. Keine Kosten, keine Verpflichtung.

Direkt erreichbar: info@ewplus.de · 03328-4778987 (Mo–Fr 08–18 Uhr)

Warum EWPlus
Vollständig erfolgsbasiert – keine Kosten ohne nachgewiesenen Fehler
Kein Eigenaufwand – EWPlus übernimmt Prüfung und Korrespondenz
Schriftlich dokumentierter Prüfbericht mit Rechtsgrundlage
Alle Branchen – keine Mindestgröße, kein Mindestverbrauch
Häufige Rückfragen
Was kostet mich die Prüfung?
Nichts. Die Prüfung ist kostenlos. Nur im Erfolgsfall vereinbaren wir eine anteilige Vergütung aus dem zurückgeholten Betrag.
Wie viel Zeit benötige ich?
Unterlagen einmalig einreichen – alles weitere übernimmt EWPlus.
Was, wenn nichts gefunden wird?
Kein Befund, keine Kosten, keine Verpflichtung.
EWPlus Prüfteam
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