Ratgeber · Energierecht · Preisklauseln

Preisanpassungsklausel Strom & Gas –
wann ist sie unwirksam und was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Letzte Aktualisierung: Mai 2025
⏱ 8 Min. Lesezeit

Preisanpassungsklauseln in Energieverträgen sind die häufigste Ursache für überhöhte Energieabrechnungen im Gewerbe. Viele Versorger haben in den Jahren 2021 bis 2023 ihre Preise mehrfach erhöht – und sich dabei auf Klauseln gestützt, die nach aktueller Rechtsprechung unwirksam sind.

EWPlus Prüfbericht mit Preisanpassungsklausel unwirksam Bewertung
Im EWPlus-Prüfbericht wird jede Preisanpassungsklausel auf ihre Rechtswirksamkeit geprüft.

Was ist eine Preisanpassungsklausel?

Eine Preisanpassungsklausel (PAK) ist eine Vertragsklausel, die dem Energieversorger das Recht einräumt, den Energiepreis während der Vertragslaufzeit einseitig zu ändern – ohne dass der Kunde zustimmen muss.

Solche Klauseln finden sich in fast jedem gewerblichen Energieliefervertrag. Sie regeln typischerweise:

Rechtsgrundlage§24 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) setzen enge Grenzen für die Gestaltung von Preisanpassungsklauseln. Klauseln, die diese Grenzen nicht einhalten, sind nach §307 BGB unwirksam.

Wann ist eine Preisanpassungsklausel unwirksam?

Eine Preisanpassungsklausel ist unwirksam, wenn sie gegen das Transparenzgebot verstößt oder den Kunden unangemessen benachteiligt. Das ist in folgenden Fällen gegeben:

KriteriumAnforderungHäufiger Fehler
TransparenzKlausel muss klar und verständlich formuliert seinZu allgemeine Formulierungen wie „angemessene Anpassung"
Anlass der ÄnderungKonkrete Kostenfaktoren müssen benannt seinKeine Bindung an nachvollziehbare Kostenfaktoren
SymmetrieSinken die Kosten, muss der Preis auch sinkenKlausel erlaubt nur Erhöhungen, keine Senkungen
KündigungsrechtKunde muss bei Erhöhung kündigen könnenKein Sonderkündigungsrecht vorgesehen
AnkündigungsfristAngemessene Vorankündigung erforderlichZu kurze oder fehlende Ankündigungsfrist
„Die in Ihrem Vertrag verwendete Preisanpassungsklausel ist nach aktueller Rechtsprechung unwirksam. Der Versorger hat in den Jahren 2021–2023 insgesamt 4 Preisanpassungen vorgenommen, die auf dieser unwirksamen Klausel basieren."— Aus einem EWPlus-Prüfbericht, Gastronomie-Betrieb Bayern

Folgen einer unwirksamen Preisanpassungsklausel

Ist eine Preisanpassungsklausel unwirksam, hat das weitreichende Konsequenzen:

PraxisbeispielEin Gastronomie-Betrieb mit 4 Standorten in Bayern zahlte zwischen 2021 und 2023 auf Basis einer unwirksamen Klausel 4 Preiserhöhungen. EWPlus identifizierte das Rückforderungspotenzial und setzte 6.915,80 € durch.

Typische Beispiele unwirksamer Klauseln aus der Praxis

Diese Formulierungen sind in der Praxis häufig anzutreffen – und häufig unwirksam:

WichtigAuch wenn Ihr Vertrag bereits abgelaufen ist oder Sie den Versorger gewechselt haben, können Sie Rückforderungsansprüche aus dem alten Vertrag noch geltend machen – bis zur Verjährungsfrist von 3 Jahren.
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Rückforderung – so gehen Sie vor

1

Vertragsklausel identifizieren

EWPlus prüft Ihren Energievertrag auf Preisanpassungsklauseln und bewertet ihre Wirksamkeit nach aktueller Rechtsprechung.

2

Überzahlungen berechnen

Für jede unwirksame Preiserhöhung wird die Überzahlung auf den Cent genau berechnet und im Prüfbericht ausgewiesen.

3

Widerspruch einlegen

EWPlus erstellt ein vollständig vorformuliertes Widerspruchsschreiben und sendet es in Ihrem Namen an den Versorger.

4

Rückerstattung erhalten

In den meisten Fällen reagieren Versorger auf fundierte Widersprüche und erstatten die überzahlten Beträge zurück.

Verjährungsfrist: Handeln Sie jetzt

Rückforderungsansprüche aus unwirksamen Preisanpassungsklauseln verjähren nach 3 Jahren (§195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist:

Frist läuft abAnsprüche aus 2022 können noch bis Ende 2025 geltend gemacht werden. Warten kostet bares Geld.
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