Ratgeber · Energierecht Gewerbe

Gasrechnung Gewerbe fehlerhaft –
Fehler erkennen & Überzahlungen zurückfordern

Gewerbliche Gasrechnungen enthalten häufig Fehler, die Unternehmen jährlich Tausende Euro kosten. Unwirksame Preisanpassungsklauseln, falsch abgerechnete Gaspreisbremsen und intransparente Netzentgeltpositionen sind die häufigsten Ursachen. EWPlus prüft Gasverträge juristisch – kostenlos und erfolgsbasiert.

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Ausgangssituation

Warum sind gewerbliche Gasrechnungen besonders fehleranfällig?

Gewerbliche Gasverträge sind komplex: Sie enthalten neben dem Arbeitspreis (ct/kWh) häufig einen Grundpreis, Netzentgelte, Messstellenbetriebskosten, Konzessionsabgaben und verschiedene Umlagen. Hinzu kommen in vielen Verträgen Klauseln zur einseitigen Preisanpassung durch den Versorger.

Zwischen 2021 und 2023 sind Gaspreise stark gestiegen. Viele Versorger haben die Preise mehrfach erhöht – und sich dabei auf Klauseln berufen, die nach § 24 EnWG und BGH-Rechtsprechung häufig unwirksam sind. Zusätzlich haben viele Versorger die staatliche Gaspreisbremse 2022/23 (EWPBG) nicht korrekt angewendet.

Besonders betroffen: Betriebe mit hohem Gasverbrauch – Gastronomie, Hotels, Bäckereien, Fleischereien, Wäschereien, Produktionsbetriebe und Landwirtschaft in Oldenburg, Cloppenburg und ganz Niedersachsen.

Fehlerquote in Energieabrechnungen Laut einem Bericht von First Energy ist statistisch gesehen jede achte gewerbliche Stromrechnung fehlerhaft. In der EWPlus-Praxis liegt die Fehlerquote bei geprüften gewerblichen Energieverträgen sogar bei 60 bis 70 Prozent – weil EWPlus gezielt auf die fehleranfälligsten Vertragskonstruktionen spezialisiert ist. Studie: Fehler in Stromrechnungen →
60–70%
Fehlerquote bei Gasverträgen
3 Jahre
rückwirkend prüfbar (§ 195 BGB)
€0
Erstprüfung kostenlos
Auch Strom prüfen lassen?Häufig werden Strom- und Gasfehler gemeinsam entdeckt. EWPlus prüft beide Energieträger in einem Schritt. Stromrechnung Gewerbe prüfen →

Die häufigsten Fehler in gewerblichen Gasrechnungen

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Unwirksame Preisanpassungsklausel
Häufigster Fehler: Klausel im Gasvertrag nicht BGH-konform – alle darauf basierenden Preiserhöhungen sind rückforderbar
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Gaspreisbremse 2022/23 zu niedrig
EWPBG falsch angewendet: falsches Referenzjahr, falscher Referenzpreis oder zu niedrige Gutschrift ausgewiesen
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Netzentgelte fehlerhaft
Falsche Netzentgeltkategorie, veraltete Tarifgruppe oder fehlerhafte Messkosten – bei Gewerbebetrieben oft erheblich
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Abschläge zu hoch
Abschlagszahlungen werden auf Basis falscher Verbrauchsprognosen erhoben – Vorauszahlungen überschreiten tatsächlichen Verbrauch deutlich
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Unwirksame Widerspruchsfrist
Vertraglich vereinbarte kurze Frist häufig unwirksam – gesetzliche 3-Jahres-Frist gilt stattdessen
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CO2-Abzug fehlt
Seit 2023 gesetzlich vorgeschriebener CO2-Abzug (3%) von anteiligen Heizkosten nicht berücksichtigt
Gaspreisbremse 2022/23 (EWPBG)

Wurde die staatliche Gaspreisbremse für Ihr Unternehmen korrekt berechnet?

Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) regelte für 2023, dass Gewerbekunden für 70 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs (Referenzverbrauch) einen Referenzpreis von 7,0 ct/kWh (netto) erhalten. Die Differenz zum tatsächlich vereinbarten Vertragspreis hätte als monatliche Gutschrift auf der Rechnung erscheinen müssen.

In der Praxis haben viele Versorger diese Entlastung fehlerhaft abgerechnet:

Falsches Referenzjahr (2022 statt 2021) verwendet
Referenzpreis nicht korrekt angewendet
Gutschrift fehlt oder ist zu gering
Referenzverbrauch zu niedrig angesetzt
CO2-Abzug (3% der Heizkosten) vergessen
Mehrere Abnahmestellen falsch zusammengefasst

Wichtig: Auch für das Jahr 2022 galt eine Gaspreisbremse (September bis Dezember 2022, EWPBG). Auch diese muss korrekt abgerechnet worden sein. EWPlus prüft beide Zeiträume. Alle Fehler bei der Energiepreisbremse →

Praxisbeispiel: Hotel WilhelmshavenEin Hotelbetrieb mit 80 Zimmern hatte das Referenzjahr 2022 (Coronajahr, reduzierter Betrieb) statt 2021 als Berechnungsgrundlage bekommen. Differenz zurückgefordert: 2.870 €. Alle Praxisfälle →

Gasrechnung prüfen lassen

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Betroffene Branchen

Welche Betriebe sind bei Gasabrechnungen besonders betroffen?

🍽️
GastronomieHoher Gasverbrauch durch Küche und Heizung – häufig Altverträge mit unwirksamen Klauseln. Gastronomie: Energieabrechnung →
🏨
Hotels & PensionenWarmwasser, Heizung, Küche – kontinuierlicher Gasverbrauch 24/7. Gaspreisbremse besonders fehleranfällig. Hotel: Energieabrechnung →
🥖
Bäckereien & KonditoreienBacköfen mit hohem Gasverbrauch – meist Sondervertrag mit komplexen Preisstrukturen
🌾
LandwirtschaftGasbeheizung von Ställen, Trocknung, Gewächshäuser – oft langjährige Verträge in Cloppenburg und Vechta
🏭
Produktion & IndustrieProzesswärme, Heizung großer Hallen – hoher Verbrauch, komplexe Vertragsstrukturen mit Leistungspreiskomponente
🧺
Wäschereien & TextilbetriebeWaschmaschinen, Trockner, Dampferzeuger – intensiver Gasverbrauch mit häufig ungünstigem Tarif
Ablauf

Gasrechnung prüfen lassen – vier Schritte

1

Gasrechnung einreichen

Aktuelle Gasabrechnung und – wenn vorhanden – den Gasliefervertrag per Upload oder E-Mail einreichen. Für die vollständige Prüfung sind Abrechnungen der letzten 36 Monate ideal.

2

Juristische Analyse

EWPlus analysiert die Preisanpassungsklausel, die Gaspreisbremse 2022/23, alle Netzentgelt-Positionen und die Widerspruchsfrist nach EnWG und BGH-Rechtsprechung.

3

Prüfbericht

Schriftlicher Prüfbericht mit Rückforderungsbeträgen und fertigem Widerspruchsschreiben an den Gasversorger.

4

Durchsetzung

EWPlus kommuniziert vollständig mit dem Versorger bis zur Rückerstattung.

Gesetzliche Verjährungsfrist (§ 195 BGB) Rückforderungsansprüche gegen Energieversorger verjähren nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche aus dem Jahr 2022 verjähren demnach am 31. Dezember 2025 – danach sind sie unwiederbringlich erloschen. Quelle: Strom-Report zur Verjährung →

Auch Strom gemeinsam prüfen

EWPlus prüft Strom- und Gasverträge in einem gemeinsamen Schritt. So wird kein Rückforderungsanspruch übersehen. Stromrechnung Gewerbe prüfen →

FAQ

Häufige Fragen zur Gasrechnung Gewerbe prüfen

Sind gewerbliche Gasrechnungen häufig fehlerhaft?
Ja. EWPlus findet in 60 bis 70 Prozent der geprüften Fälle berechtigte Rückforderungsansprüche. Die häufigste Ursache ist eine unwirksame Preisanpassungsklausel im Gasliefervertrag, gefolgt von Fehlern bei der Gaspreisbremse 2022/23.
Darf mein Gasversorger den Preis trotz laufendem Vertrag erhöhen?
Nur wenn die Preisanpassungsklausel im Vertrag rechtlich wirksam ist. Ist sie unwirksam – was häufig der Fall ist – hat der Versorger zu viel berechnet und der zu viel gezahlte Betrag kann zurückgefordert werden. Mehr zur Preiserhöhung trotz Vertrag →
Was ist die Gaspreisbremse und warum ist sie häufig falsch?
Das EWPBG (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz) sah für 2023 vor, dass Gewerbekunden für 70 % ihres Vorjahresverbrauchs den Referenzpreis von 7,0 ct/kWh erhalten. Viele Versorger haben das Referenzjahr falsch bestimmt oder den Referenzverbrauch zu niedrig angesetzt – was zu zu geringen Gutschriften geführt hat.
Wie lange rückwirkend können Gasrechnungen geprüft werden?
EWPlus prüft Abrechnungen der letzten 36 Monate. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Ansprüche aus 2022 verjähren am 31. Dezember 2025.
Kann ich Gaskosten auch nach einem Anbieterwechsel noch zurückfordern?
Ja. Ansprüche aus einem alten Gasvertrag können auch nach einem Anbieterwechsel noch geltend gemacht werden – solange die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist.
Was kostet die Prüfung meiner Gasrechnung?
Die Ersteinschätzung ist vollständig kostenlos. EWPlus arbeitet ausschließlich erfolgsbasiert – entstehen keine Rückforderungsansprüche, entstehen keine Kosten.
Weiterführende Informationen
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